Kleingärten und der Zugang
Kleingärten sind ja irgendwie was typisch Deutsches. Die Sehnsucht nach der Natur und doch alles haarklein Gesetzlich geregelt. Das BundeskleingartenGesetz definiert was ein Kleingarten ist, was nicht, was er kosten darf und was man so darf oder auch nicht.
Na klar - Die öffentliche Hand "subventioniert" durch die günstige Verpachtung von Land eine Gartenkultur. Normalerweise verlangt er dafür eben die Einhaltung von Regeln. So dürfen Hecken nur 1,20m Hoch sein so das der normale Erwachsene Besucher einer Kleingartenanlage darüber blicken kann und eben Einsicht in diese Kultur nehmen kann.
Leider funktioniert das natürlich nur dann wenn die Anlage auch betretbar ist. Normalerweise schreiben Ortssatzungen (Z.b. hier in Düsseldorf) für die Kleingartenanlagen sowas wie Öffnungszeiten vor, das eben die Öffentlichkeit auch etwas davon hat das sie die Gartenkultur subventioniert. Nicht so in Rheda-Wiedenbrück - Jedenfalls habe ich nichts finden können was die Betretung von Kleingartenanlagen regeln.
Heute morgen jedenfalls war in der Kleingartenanlage "An der Hofwiese" reger Betrieb der Kleingärtner - Nur waren alle Tore abgeschlossen. Damit war die Öffentlichkeit aussen vor.
Ich habe jetzt mal bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück nachgefragt wie das denn so geregelt ist. Vielleicht verzichtet die Stadt ja auch auf weitergehende Regelungen, oder man hat das Individualvertraglich geregelt.