POL-GT: Radfahrer leicht verletzt
Posted Wed 17 Aug 2016 05:43:46 PM CEST
Florian Lohoff
Da wird ein Radfahrer auf einem Benutzungspflichtigen Radweg umgefahren obwohl er da fahren MUSS und Vorfahrt hat und die Polizei schreibt
Der Radfahrer stürzte zu Boden und zog sich leichte Verletzungen zu.
Klarer fall von Autoagression - der hat sich fallen lassen und hat sich damit selber verletzt.
Und normalerweise wird immer auf dem fehlenden Helm und dem Linksseitigen Radweg rumgeritten - In diesem Fall seltsamerweise nicht.