Freistaat Bayern vs. Markus Drenger
Endlich gibt es auch hier mal ein Urteil mit dem Ergebnis das der Freistaat verloren hat.
Ich hatte noch letzte Woche danach gegoogelt weil ich mich nicht erinnern konnte ein Urteil gesehen zu haben.
Die Daten sind und werden vollständig veröffentlicht. Die EU hat längst entschieden das die "High Value Datasets" freizugeben sind. Das haben mittlerweile alle Bundesländer umgesetzt - Bis auf - Tadaa: Bayern
In Bayern ist es noch nicht angekommen das freie Geodaten eine frage der Wirtschaftspolitik sind. Ob es nur Lieferdienste oder der Glasfasertiefbau sind. Alle brauchen Gebäudeoutline, Adressen etc. Ohne Adresse, keine Glasfaser. Das hab ich schon in einem Talk auf der Fossgis 2015 in Münster gesagt. Tragt eure Adresse bei OpenStreetmap ein wenn ihr eine Glasfaser wollt.
Jetzt ist das endlich Entschieden:
Jetzt wird es zeit das wir mal ein Urteil zum Thema Postleitzahlen erstreiten. Die Deutsche Post und auch hier behauptet der Freistaat das die Postleitzahlen geschützt sind.
Das erste Postleitzahlen Buch von 1993 wurde Herrausgegeben von
Deutsche Bundespost POSTDIENST,
Genraldirektion, Postfach 3000
53105 Bonn
mit der Ankündigung das wenn es zu Änderungen der Postleitzahlen kommt diese vierteljährlich im Amtsblatt der Deutschen Bundespost veröffentlicht werden.
Demnach hat es sich 1993 über eine Amtliche Veröffentlichung gehandelt die nach meinem Verständnis sich nicht Urheberrechtlich schützen lässt.